Sicher & Gesetzkonform: Fachgerechte Torprüfung nach ASR A1.7
UVV-Prüfung & Wartung für Tore in Oberhausen – Sicher & Regelkonform.
Professioneller Service für Ihre Toranlagen
Unser Leistungsspektrum umfasst neben der fachgerechten Montage und Reparatur auch die regelmäßige Prüfung und Wartung aller Tortypen. Als Fachbetrieb in Oberhausen sorgen wir dafür, dass Ihre Anlagen stets sicher und einsatzbereit bleiben.
ALPHA – TORE gewährleistet mit ihren qualifizierten, erfahrenen Kundendienstmonteuren eine sachkundige Ausführung und sorgt bei Ihrer Toranlage.
UVV-Prüfung und Wartung gemäß ASR A1.7
Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore unterliegen strengen sicherheitstechnischen Bestimmungen. Die technische Regel ASR A1.7 (ehemals BGR 232 oder ZH1/494) schreibt eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie eine mindestens jährliche Folgeprüfung durch Sachkundige verbindlich vor.
Obwohl diese Richtlinien primär für den gewerblichen Bereich formuliert sind, dienen sie ebenso als Standard für die allgemeine Verkehrssicherungspflicht bei privaten Einrichtungen.
Warum eine regelmäßige Wartung wichtig ist:
Die Betriebssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Lebensdauer Ihrer Anlage hängen direkt von der Qualität der Instandhaltung ab. Nur durch einen professionellen Service bleibt der Sollzustand Ihrer Toranlage erhalten. ALPHA – TORE gewährleistet durch qualifizierte Kundendienstmonteure:
- Höchste Betriebssicherheit: Schutz für Personen und Sachwerte.
- Längere Lebensdauer: Vermeidung von teuren Folgeschäden.
- Früherkennung von Verschleiß: Reparaturen werden durchgeführt, bevor es zum Stillstand kommt.
Rechtssichere Dokumentation.
Die Prüfung muss einmal jährlich durch einen Sachkundigen erfolgen, der die Ergebnisse in einem speziellen Prüfprotokoll schriftlich festhält. Unsere Monteure sind für diese Sicherheitsprüfungen zertifiziert (siehe TÜV-Zertifikate unten).
Rundum-Sorglos-Service: Der Wartungsvertrag
Damit Sie keine Frist verpassen, bieten wir Ihnen einen komfortablen Prüf- und Wartungsvertrag an. Wir melden uns automatisch bei Ihnen, sobald die nächste Prüfung ansteht.
Wünschen Sie ein unverbindliches Angebot für die Prüfung und Wartung Ihrer Toranlage? Kontaktieren Sie uns direkt wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Fragen & Antworten zum Thema UVV-Prüfung & Wartung für Tore.
1. Was genau ist die UVV-Prüfung nach ASR A1.7?
Die ASR A1.7 (ehemals BGR 232) regelt die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren. Als Betreiber sind Sie verpflichtet, diese Anlagen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen, um Unfälle zu vermeiden und rechtlich abgesichert zu sein.
2. Wer muss eine Torprüfung durchführen lassen?
Jeder gewerbliche Betreiber von kraftbetätigten Toren (z. B. in Industriehallen, Logistikzentren oder Tiefgaragen von Wohnanlagen) ist gesetzlich zur Prüfung verpflichtet. Auch für Hausverwaltungen in ist dies ein wichtiges Thema, um Haftungsrisiken im Schadensfall auszuschließen.
3. Warum ist die jährliche Wartung zusätzlich zur Prüfung sinnvoll?
Während die Prüfung den Ist-Zustand dokumentiert, dient die Wartung der Werterhaltung. Wir schmieren bewegliche Teile, prüfen die Spannung der Federn und stellen den Antrieb optimal ein. Das verhindert vorzeitigen Verschleiß und teure Notfall-Reparaturen.
4. Was passiert, wenn bei der Prüfung Mängel am Tor festgestellt werden?
Kleinere Mängel beheben wir nach Absprache oft direkt vor Ort, da wir gängige Ersatzteile in unseren Servicefahrzeugen mitführen. Bei größeren Mängeln erstellen wir Ihnen umgehend ein Angebot, damit die Sicherheit und Betriebsbereitschaft Ihrer Anlage in Oberhausen schnellstmöglich wiederhergestellt wird.
5. Führt Alpha Tore Oberhausen auch die vorgeschriebene Schließkraftmessung durch?
Ja, bei kraftbetätigten Toren ohne Anwesenheitssteuerung (z. B. mit Funkfernbedienung oder Impulssteuerung) ist die Messung der Schließkräfte zwingend vorgeschrieben. Wir nutzen kalibrierte Messgeräte, um sicherzustellen, dass die Kräfte innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen.
6. Gilt die Prüfpflicht auch für privat genutzte Garagentore?
Im rein privaten Bereich gibt es keine gesetzliche Pflicht zur jährlichen Sachkundigen Prüfung. Dennoch empfehlen wir auch hier eine regelmäßige Wartung alle 1-2 Jahre, um die Sicherheit der Familie zu gewährleisten und die Lebensdauer Ihres Hörmann-Tores zu verlängern.
7. Wie unterscheiden sich die Anforderungen für Sammelgaragentore in Wohnanlagen?
Sammelgaragen unterliegen einer besonders hohen Beanspruchung. Hier ist die Prüfung nach ASR A1.7 aufgrund der gewerbeähnlichen Nutzung durch eine Eigentümergemeinschaft oder Hausverwaltung zwingend erforderlich. Zudem achten wir hier besonders auf die Sicherheitseinrichtungen wie Lichtschranken und Kontaktleisten.
8. Kann ich bei Alpha Tore einen festen Wartungsvertrag abschließen?
Ja, das empfehlen wir sogar sehr. Mit einem Wartungsvertrag für Ihre Objekte müssen Sie sich nicht mehr um Termine kümmern – wir melden uns automatisch bei Ihnen, wenn die nächste Prüfung ansteht. Zudem profitieren Vertragskunden oft von attraktiveren Konditionen.
9. Warum sollte ich Alpha Tore Oberhausen mit der Prüfung beauftragen?
Als zertifizierter Fachbetrieb und Hörmann Stützpunkt verfügen wir über das nötige Fachwissen und die erforderlichen Spezialwerkzeuge für alle Torsysteme. Unsere Qualifikation berechtigt uns dazu, jedes kraftbetätigte Tor rechtssicher zu prüfen, unabhängig vom Hersteller oder der spezifischen Bauart. Unsere Techniker sind durch kontinuierliche Schulungen stets auf dem neuesten Stand der Technik und der aktuellen gesetzlichen Normen (Stand 2026), sodass Sie bei uns eine herstellerübergreifende Expertise aus einer Hand erhalten
